Nutzung von anderen Diensten auf eigenes Risiko – keine Kostenerstattung möglich
Kundinnen und Kunden, die den Antrag über kostenpflichtige Drittanbieter stellen, tun dies auf eigenes Risiko.
Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Einfluss darauf, ob der bezahlte Dienst den Antrag rechtzeitig einreicht, ob er Ihre persönlichen Daten schützt und wem er darauf Zugriff erteilt.
Gebühren, die durch die Nutzung eines solchen Anbieters entstehen, werden vom Jobcenter nicht übernommen oder erstattet.
Bürgergeld-Antrag ist immer kostenlos
Kundinnen und Kunden wird empfohlen, ausschließlich den offiziellen Online-Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Nur wenn Kundinnen und Kunden diesen offiziellen Antrag nutzen, werden sensible Daten geschützt und umgehend an das Jobcenter übermittelt.
Bei Fragen zum Antrag unterstützen die Jobcenter – direkt und kostenlos.