Fördermöglichkeiten
Jeder Mensch ist anders und bringt individuelle Voraussetzungen mit. Doch ganz gleich, vor welchen Herausforderungen Sie auch stehen mögen, und egal, wie lange Sie ohne Arbeit waren – das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss unterstützt Sie mit der passenden Förderung auf Ihrem Weg in eine neue Tätigkeit. Unten stehend finden Sie eine Auswahl unserer angebotenenen Fördermöglichkeiten.
Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss berät Sie gerne und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passt.
Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Wichtig: Falls eine Förderung für Sie in Frage kommt, sprechen Sie uns bitte immer an, bevor Sie eine Arbeit, ein Praktikum oder eine Ausbildung aufnehmen.
Förderungen (Auswahl)
Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um in Deutschland eine Arbeit zu finden.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ermöglicht Ihnen die Teilnahme an Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies können Integrations-, Alphabetisierungs- und berufsbezogene Sprachkurse sein. Deutschkenntnisse erleichtern den Einstieg in Arbeit und Ausbildung und helfen Ihnen, auch im privaten und sozialen Bereich besser zurechtzufinden.
Angebote zur Sprachförderung und zum Bereich der Migration findenSie hier und mit Hilfe des BAMF-Navigators.
Nutzen Sie auch die nachfolgenden kostenlosen Online-Sprachangebote:
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss kann Sie auf vielfältige Weise auf dem Weg ins Arbeitsleben unterstützen. Egal ob Sie ganz am Anfang Ihres Bewerbungsprozesses stehen, Sie Ihre digitalen Kompetenzen erweitern möchten, eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung suchen oder aber Hilfe bei der Klärung von Problemstellungen benötigen: Mit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützung, auch über die gerade genannten Themen hinaus.
Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss unterstützt Sie gerne bei der Suche nach der passenden Angeboten und Bildungsträgern und bespricht mit Ihnen den Ablauf.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Weitere Informationen gibt es hier.
Praktikum
Bei der Suche nach einer neuen Arbeit oder Ausbildung kann es hilfreich sein, ein Probearbeiten oder ein Praktikum zu absolvieren. So können Sie den Betrieb oder das Unternehmen besser kennenlernen und einen Einblick in Ihren zukünftigen Arbeitsalltag bekommen. Gleichzeitig haben Sie die Chance, den Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu überzeugen. In der Regel kann das Praktikum bis zu sechs Wochen dauern.
Während eines Praktikums erhalten Sie weiterhin Bürgergeld. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Kinderbetreuungskosten vom Jobcenter übernommen werden.
Wichtig: Informieren Sie das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss immer, bevor Sie ein Praktikum beginnen. Wir besprechen dann gemeinsam Ihre Möglichkeiten und die weiteren Schritte.
Einstiegsgeld
Nehmen Sie bald eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Arbeit auf, kann Ihnen Einstiegsgeld als zusätzlicher Motivationsanreiz gewährt werden, wenn Ihre Hilfebedürftigkeit durch die Arbeitsaufnahme perspektivisch beendet wird.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses, der zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt werden kann. Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie Einstiegsgeld beantragen möchten, melden Sie sich unbedingt vor der Arbeitsaufnahme beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und weiteren Schritte.
Gesundheitsförderung
Tun Sie etwas für Ihre Gesundheit!
Durch das Jobcenter werden in Kooperation mit der Team Gesundheit GmbH Angebote zur Gesundheitsförderung bereitgestellt. Alle Angebote, Kurse und Programme sind für Sie kostenlos.
Die Angebote finden Sie hier.