Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist bemüht, seine Website für alle User barrierefrei zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Inhalte und Funktionen für jeden leicht zugänglich sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Barrierefreie Gestaltung: Wir bemühen uns, unsere Website nach den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu gestalten, um sicherzustellen, dass sie mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien kompatibel ist.

Alternative Texte für Bilder: Wo immer möglich, werden Bilder auf unserer Website mit alternativen Texten versehen, um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte zu beschreiben.

Tastaturzugänglichkeit: Alle interaktiven Elemente auf unserer Website sollten mit der Tastatur bedienbar sein, um Benutzer mit motorischen Beeinträchtigungen zu unterstützen.

Klar strukturierte Inhalte: Wir achten darauf, dass unsere Website gut strukturiert ist, um die Navigation für alle Benutzer, einschließlich Screenreader-Benutzer, zu erleichtern

Leichte Sprache: Wir stellen eine Rubrik „Leichte Sprache“ zur Verfügung, um Menschen mit Sprach- und Verständigungsproblemen unsere Arbeit leicht verständlich zu erklären.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne per E-Mail an jobcenter-rhein-kreis-neuss.pressejobcenter-ge.de mitteilen.  Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter der Rufnummer 0211 855-3451 oder per E-Mail an Ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrw.de zu erreichen.