Aufbau des Jobcenters Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gliedert sich in folgende Bereiche
1. Leistungsgewährung
Die Leistungsgewährung ist für die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie der Bedarfe der Unterkunft zuständig. Der Lebensunterhalt wird in einer Pauschale, den so genannten Regelsätzen, gewährt.
Weitere Informationen zu finanziellen Leistungen finden Sie im Menü unter dem Punkt Leistungen.
2. Markt und Integration:
Hier werden erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Fachkraft der Arbeitsvermittlung oder des Fallmanagements umfassend informiert und beraten. Um Arbeitsuchenden bei der Aufnahme einer Arbeit oder Qualifizierungs- und Weiterbildung zu unterstützen, stehen vielfältige und auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Arbeitsvermittlung, Fördermöglichkeiten und Weiterbildung finden Sie im Menü unter der Rubrik Vermittlung.
3. Weitere zentrale Einheiten des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss:
- Unterhaltsheranziehung
- Kundenreaktionsmanagement
- Widerspruchsstelle
- Ermittlungsdienst
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Personalbetreuung
- Finanzen
- Controlling
- Infrastruktur
Nach § 44b Abs. 4 SGB II ist es dem Jobcenter möglich, seine Träger mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu beauftragen. Welche Aufgaben durch die Träger erfüllt werden, können Sie dem Poster entnehmen.