Anträge stellen

Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Bürgergeld oder einen Weiterbewilligungsantrag für Ihre laufenden Leistungen beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss stellen? Hier erfahren Sie, wie Sie dies ganz bequem online erledigen können und was Sie beachten sollten. 

 

 

 

 

Antrag online stellen

jobcenter.digital bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen, Veränderungsmitteilungen vorzunehmen und Dokumente einzureichen. Hierdurch können Wartezeiten im Jobcenter vermieden und die Anliegen schneller bearbeitet werden.

Um jobcenter.digital nutzen zu können, müssen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort auf der Website registrieren. Nutzen Sie gerne auch das Anmeldeverfahren BundID, denn so stehen Ihnen all Ihre Online-Verwaltungsangelegenheiten auf einen Blick zur Verfügung.

 

Hier geht es direkt zur Online-Antragstellung

 

Das nachfolgende Erklärvideo soll Ihnen bei der Nutzung von  jobcenter.digital als Hilfestellung dienen.

Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen? Dann können Ihnen die folgenden Videos helfen. Folgen Sie einfach der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Sollten Sie weiterhin Schwierigkeiten bei der Online-Antragstellung haben oder nicht über das technische Equipment (Smartphone, Tablet, Laptop) verfügen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gerne persönlich beratend zur Verfügung.  

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier

 

Was passiert nach Antragstellung?

1. Prüfung und Bearbeitung des Antrags

Sobald Ihr Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss eingegangen ist, wird dieser geprüft und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachgefordert. 

2. Bescheid

Nachdem Ihr vollständiger Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Auf dem Bescheid wird erklärt, wie viel Geld und wofür Sie dieses Geld erhalten. Um den Bescheid besser zu verstehen, finden Sie hier einen Musterbescheid, auch in leichter Sprache. Der Aufbau des Bescheides wird auch in untenstehendem Video erklärt.

Bescheide können auch online über jobcenter.digital abgerufen werden!

3. Identitätsprüfung

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss beziehen möchten, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Bringen Sie zu Ihrem ersten persönlichen Beratungsgespräch daher unbedingt Ihren Ausweis oder Pass mit. 

 

Wo finde ich meine Ansprechperson?

Welcher Standort des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss für Sie zuständig ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

 

Karl-Arnold-Straße 20, 41462 Neuss 

mit Empfangsbereich: Kundinnen und Kunden über 25 Jahre aus Neuss, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch (Meerbusch nur Arbeitsvermittlung)


Marienstr. 22-24 in 41462 Neuss 

mit Empfangsbereich: Jugendhaus und für Kundinnen und Kunden über 25 aus Meerbusch (nur Leistungssachbearbeitung)


Königstr. 32-34 in 41460 Neuss

 Für Selbstständige


Bismarckstraße 54 in 41542 Dormagen

mit Empfangsbereich: Für Kundinnen und Kunden aus Dormagen 


Lindenstraße 10 in 41515 Grevenbroich

mit Empfangsbereich: Für Kundinnen und Kunden aus Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen


Lindenstraße 43 in 41515 Grevenbroich 

Fallmanagement und Integration Point: Für Kundinnen und Kunden aus Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen